Kanzlerin Merkel in den USA. Bundeskanzlerin Merkel ist auf Einladung von Präsident Obama in die USA gereist. Ihre Reise steht im Zeichen der langjährigen deutsch-amerikanischen Partnerschaft. Nach ihrer Ankunft sprach sie in der deutschen Botschaft zunächst mit US-Senatoren. Über die Datensicherheit – auch im Zusammenhang mit der NSA-Affäre – werden beide Nationen gemeinsam einen Cyber-Dialog führen. Das betonten Bundeskanzlerin Merkel und Präsident Obama nach ihrer Unterredung im Weißen Haus.
Heute (2.5) wird die Bundesregierung dem NSA-Untersuchungsausschuss eine Stellungnahme vorlegen, in der sie eine Vernehmung Edward Snowdens in Deutschland ablehnt. Zur Begründung beruft sie sich neben einer andernfalls drohenden Gefährung des Staatswohls auch auf ein Rechtsgutachten einer US-amerikanischen Anwaltskanzlei.
Die Bundesregierung macht sich zum kuschenden Komplizen der anlasslosen Massenüberwachung durch die NSA. Statt konsequent für den Grundrechtsschutz einzutreten, wie es ihre verfassungsmäßige Aufgabe wäre, lässt sie sich ausgerechnet von amerikanischer Seite Argumente soufflieren, die darauf hinauslaufen, die Kontrollbefugnisse des Untersuchungsausschusses dem Vorbehalt ausländischen Strafrechts zu unterwerfen. Maßstab für die Arbeit des Ausschusses ist allein das Grundgesetz, nicht die Rechtsordnung eines anderen Staates.
[ Volker Tripp, digitalegesellschaft.de .. ]
Der politische Schaden aus der NSA-Affäre, bei der auch Merkel abgehört wird, ist größer als der sicherheitspolitische Nutzen. Zugleich wird die Aufklärungsarbeit im NSA-Untersuchungsausschuss torpediert. Denn aus deutscher Sicht ist die Abhöraffäre um den US-Geheimdienst NSA nämlich alles andere als beendet.
Trotzdem wird es auch um das Freihandelsabkommen TTIP gehen, mit dem deutsche Chemieunternehmen ihre in den USA zugelassenen Gen-Produkte auch in der EU verkaufen dürfen. Das Abkommen wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ohne Beteiligung der nationalen Parlamente oder des EU-Parlaments und damit faktisch ohne demokratische Kontrolle verhandelt. Unternehmen könnten so einzelstaatliche Verbote und Kennzeichnungspflichten für gentechnisch veränderte Lebensmittel, den Einsatz von Chemikalien und unter Einsatz von Hormonen erzeugtes Fleisch unterlaufen, weil durch die Harmonisierung von Standards der jeweils niedrigste Standard zum Maßstab internationaler Wettbewerbsfähigkeit wird.
Angereichert wird dies mit bereits vom EU-Parlament beschlossenen Sonderrechten für Großkonzerne. Sollten Staaten später gegen Vertragsregelungen verstoßen, dürfen Unternehmen zum Schutz ihrer Investitionen ihr unternehmerischen Risiko auf Kosten der Steuerzahler mildern, indem sie in einem internationalem Schiedsgerichtsverfahren – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – Staaten auf Schadensersatz verklagen, wenn diese etwa aus der Atomkraft aussteigen oder Umweltschutz verschärfen.
Foto: Bundesregierung/Bergmann
Kommentare sind geschlossen.