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Wirtschaftsschutz ist Datenschutz

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BDI, DIHK und Bun­desin­nen­mi­nis­te­ri­um un­ter­zeich­nen Er­klä­rung für ei­ne Nationale Wirt­schafts­schutz­stra­te­gie, weil durch Wirtschaftsspionage jährlich ein Schaden von etwa 50 Milliarden Euro entstehe, schätzt Bundesinnenminister Friedrich. Die gemeinsame Erklärung sei der Auftakt für eine intensivere, partnerschaftliche Zusammenarbeit zum Schutz der deutschen Wirtschaft mit den Kernpunkten Prävention, Information und Sensibilisierung. Deutschland habe die Chance, eine Vorreiterrolle in Europa für einen zukunftsweisenden Wirtschaftsschutz zu übernehmen. Leitprinzip müsse aber die Freiwilligkeit bleiben. Zur Erarbeitung der nationalen Strategie richten BDI, Bundesinnenministerium und DIHK eine gemeinsame Steuerungsgruppe ein, die offen ist für die Beteiligung weiterer Partner. Zur Koordinierung der Sicherheitsbehörden in Wirtschaftsschutzfragen soll zudem im Bundesinnenministerium eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet werden.

Ein Zusammenhang mit der Spionage-Affäre Prism und Tempora wird nicht hergestellt, obwohl neue Dokumente den britischen Geheimdienst GCHQ belasten, so der NDR. Unterlagen des ehemaligen Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden, zu denen der NDR und die Süddeutsche Zeitung Zugang hatten, zeigen, dass der Dienst wesentliche Teile des europäischen Internet-Verkehrs speichern und analysieren kann. Das betrifft in besonderem Umfang die Daten deutscher Internet-Nutzer: Hier hat der Dienst Zugriff auf zwei Transatlantik-Kabel sowie auf eine der wichtigsten Verbindungen nach Ostasien und das innereuropäische Kabel PEC.

Die Deutsche Telekom gehört ebenfalls zu den Betreibern der abgehörten Kabel. Das Unternehmen teilte mit, es gewähre „ausländischen Diensten keinen Zugriff auf Daten sowie Telekommunikations- und Internetverkehre in Deutschland“. Zu möglichen Programmen britischer Geheimdienste habe man „keine Erkenntnisse“, halte sich aber an jeweils geltende Landesgesetze. Die Telekom wies in der Stellungnahme darauf hin, dass die großen Unterseekabel von Firmen-Konsortien betrieben werden, die auf die jeweiligen Partner vor Ort angewiesen seien. Im konkreten Fall habe das Unternehmen „bereits geprüft, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, auf der wir von anderen Anbietern Aufklärung über ihre Zusammenarbeit mit britischen Sicherheitsbehörden verlangen können“. Aufgrund des UK Official Secrets Act bestehe allerdings eine Verschwiegenheitsverpflichtung seitens der Unternehmen.

Fazit: Telekom kann oder darf nicht Auskunft erteilen, ob sie für die Datensicherheit ihrer Kunden garantieren kann.

NSA und GCHQ speichern Meta-Daten von Kommunikation – also, wer mit wem und wann – für unbegrenzte Zeit. Dazu sei verwiesen an netzpolitik.org, die Vorratsdatenspeicherung erläutern: Warum Verbindungsdaten noch aussagekräftiger sind als Kommunikations-Inhalte.

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