Die öffentlich-rechtlichen Sender dürfen „presseähnliche Angebote“ im Netz ab sofort nur produzieren, wenn ein direkter Sendungsbezug gegeben ist. Das entschieden die Ministerpräsidenten der Länder in der vergangenen Woche über den 12. Rundfunkstaatsvertrag. Die Web-Aktivitäten von ARD und ZDF waren zuletzt vor allem den deutschen Pressevertretern, hier den Verbänden der Zeitungsverleger und Zeitschriftenverleger sauer aufgestoßen.