Der Europäische Gerichtshof erklärt am 08.04.2014 die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig. Doch der Streit um die verdachtslose Erfassung von Kommunikationsdaten aller Bürger dürfte weiter gehen. Denn schon vor drei Jahren wurde der Begriff der Mindestdatenspeicherung in Stellung gebracht. Getreu der Logik, wenn schon nicht auf Vorrat gespeichert werden darf, dann doch wenigstens und mindestes so ein bisschen.
das heutige Urteil zur #VDS ist wie ein Feiertag für das organisiertes Verbrechen
Marco Wanderwitz (@wanderwitz) April 8, 2014
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kommt nämlich zu dem Ergebnis, dass die Vorratsdatenspeicherung ein geeignetes und nützliches Mittel zur Verhütung und Verfolgung schwerer Straftaten darstellt und damit in ihrer Zielsetzung dem Gemeinwohl dient. Er hat gleichzeitig festgestellt, dass die konkrete Ausgestaltung durch die angegriffene Richtlinie mit Grundrechten der Europäischen Union unvereinbar ist und hat die Richtlinie daher für ungültig erklärt.
Und das ist der Ansatzpunkt für Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), eine rasche, kluge, verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Neuregelung zu finden. Bundesjustizminister Heiko Maas begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorrratsdatenspeicherung, denn die Grundlage für die Vereinbarung im Koalitionsvertrag sei entfallen. Deutschland ist nicht mehr zu einer Umsetzung der Richtlinie verpflichtet. Auch Zwangsgelder drohten nicht mehr. Das Thema Vorratsdatenspeicherung ist damit aber trotzdem nicht vom Tisch. Man kann die Vorratsdatenspeicherung jetzt rechtssicher umsetzen.
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