Sicherheit am Sonntag. Erstmal muss nicht gespeichert werden, obwohl seit gestern (1.7) in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung (VDS) gelten soll. Per Entscheidung der Bundesnetzagentur ist die Vorratsdatenspeicherung faktisch ausgesetzt, weil die regulierende Behörde ein Gerichtsurteil abwarten will. Das kann dauern:
Mit Beschluss vom 22.06.2017 hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes festgestellt, dass der klagende Internetzugangsdiensteanbieter bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht verpflichtet ist, die in § 113b Abs. 3 TKG genannten Telekommunikationsverkehrsdaten zu speichern (Az. 13 B 238/17). Aufgrund dieser Entscheidung und ihrer über den Einzelfall hinausgehenden Begründung sieht die Bundesnetzagentur bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung der in § 113b TKG geregelten Speicherverpflichtungen gegenüber allen verpflichteten Unternehmen ab. Bis dahin werden auch keine Bußgeldverfahren wegen einer nicht erfolgten Umsetzung gegen die verpflichteten Unternehmen eingeleitet.
[ bundesnetzagentur.de ]
Bußgelder sollen nicht erhoben werden, wenn Dienstleister nicht speichern.
Das sind zum Beispiel Provider wie Telekom, Vodafone und O2 aber auch kleinere Anbieter wie 1und1, Sipgate und Unitymedia sowie einige Stadtwerke. Eine Liste gibt es bei freiheitsrechte.org.
Mein Fazit: Die Vorratsdatenspeicherung kippelt in Zeitlupe.
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Telekom kann nicht beantragen, keine Internet-Verkehrsdaten der Kunden nicht zu speichern, weil die VDS ausgesetzt ist.
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