Einen Verkaufsstopp für das iPhone verlangt Vodafone zwar nicht. Der Mobiltelefonie-Anbieter möchte vielmehr überprüft wissen, ob es rechtens ist, ein bestimmtes Telefon-Gerät – in diesem Fall das von T-Mobile vertriebene iPhone – im konkreten Verkaufsmodell an einen einzigen Anbieter zu koppeln. Dazu wählt Vodafone das Rechtsmittel der „einstweiligen Verfügung“, die beim Landgericht Hamburg eingereicht und auch der Telekom zugestellt wurde. Dies ist einer Meldung der DPA zu entnehmen.
Vodafone möchte erwirken, dass das iPhone für alle ohne Vertragsbindung erhältlich ist. Man fürchtet, das Vertriebsmodell vom iPhone könnte Schule machen. Andere Anbieter als Apple wie Nokia oder Motorola könnten ebenfalls bestimmte Mobiltelefone nur noch mit einem Netzbetreiber anbieten wollen.
T-Mobile wird sich wehren und verlangt Schadensersatz, denn der Verkauf des Apple iPhone geht trotz der Einstweiligen Verfügung des Mitbewerbers Vodafone D2 weiter. Bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage wird sich T-Mobile Deutschland an die Auflagen der richterlichen Verfügung halten. Aufgrund des Vorgehens des Mitbewerbers Vodafone, der im Rennen um den Vertrieb des Apple iPhone in Deutschland gegen T-Mobile unterlag, behält sich T-Mobile die Prüfung von Schadensersatzforderungen in maximaler Höhe vor. Auch wird T-Mobile Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung einlegen, um die Rechtsgrundlage gerichtlich klären zu lassen.
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