Am obersten britischen Zivilgericht, dem High Court in London, verkündete der Richter Edward Mann sein Urteil. Es ist einer Niederlage für das Plattenlabel der Beatles. Apple darf den Apfel weiter nutzen für den Apple iTunes Music Store. Denn: Das Logo steht in Verbindung mit Onlineshop, nicht mit der Musik selbst.
Der 1991 zwischen Apple Corps (Beatles) und Apple Inc (Computer) geschlossene Vergleich hat also weiterhin Bestand. Die Plattenfirma Apple nutzt ihren Namen für „kreative Musikarbeiten“, während die Computerfirma Apple „Material und Dienste zur Reproduktion und zum Abspielen derartiger Inhalte“ zur Verfügung stellen könne, aber nichts mit Tonträgern zu haben dürfe. Für diese Einigung zahlte Apple Computer im Jahre 1991 rund US $ 26 Millionen.
Die Gerichtskosten von Apple Inc. muß Apple Corps übernehmen. Diese werden auf rund £ 2 Millionen geschätzt. Eine sofortige Zahlung von £ 1,5 Millionen, die Apple Computer fordert, wird vom Richter Mann mit dem Verweis von weitere Anhörungen abgelehnt. Dies schreibt die BBC.
BBC hat auch erste Stellungnahmen. Steve Jobs freut sich mit den Worten, man habe die Beatles immer gemocht. Hoffentlich kann man bald zusammenarbeiten und die Beatles im Apple iTunes Music Store anbieten.
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