Rückschlag für Uber. Der Fahrdienstvermittler Uber hat vor dem EuGH eine schwere Schlappe erlitten. Das Gericht bewertete den Service als klassischen Fahrdienst und damit wie andere Taxiunternehmen. Für Uber dürfte das weitreichende Folgen haben. Die Mitgliedstaaten der EU können daher die Bedingungen regeln, unter denen diese Dienstleistung erbracht wird. Geklagt hatte der Berufsverband der Taxifahrer von Barcelona. Das zuständige Handelsgericht in Barcelona schaltete den Gerichtshof der EU ein [ tagesschau, EuGH (pdf) ].