Die Nachricht klingt harmlos: Verfassungsgericht kippt Bundestagswahlrecht. Dabei hatte der Gesetzgeber drei Jahre lang Zeit, die verfassungswidrigen Überhangsmandate durch eine demokratische Regelung zu ersetzen.
Das Bundestagswahlrecht ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf die von der schwarz-gelben Koalition 2011 durchgesetzte Wahlrechtsreform als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und die vom Grundgesetz garantierte Chancengleichheit der Parteien.
Der Zweite Senat gab damit Verfassungsklagen der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen sowie von über 3000 Bürgern statt. Damit muss noch vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr ein neues Wahlrecht beschlossen werden.
[ tagesschau.de : Stand: 25.07.2012 12:11 Uhr ]
Deutschland hat zur Zeit kein gültiges Wahlrecht. Dem aktuellen Bundestag fehlt bereits verfassungskonforme Legitimation, so dass man sich fragen muss, warum liefert die Regierung keine besseren Gesetze. Wer als Arbeitnehmer gegen die Betriebsverfassung seines Arbeitgebers verstößt, wird schnell aus dem Regelbetrieb entfernt. Genau das sollte man auch mit Politikern machen, die Urteile des höchsten Gerichts und die Verfassung des Staates ignorieren.
Wie wäre es mit einer Three-Strikes-Regelung für Politiker: Wer dreimal ein verfassungswidriges Gesetz beschließt, ist raus.
— Matthias Schrade (@kungler) July 25, 2012
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