Meldung: Das Bundestagswahlrecht ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf die von der schwarz-gelben Koalition 2011 durchgesetzte Wahlrechtsreform als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und die vom Grundgesetz garantierte Chancengleichheit der Parteien.