Per Entscheidung der Bundesnetzagentur ist die Vorratsdatenspeicherung faktisch ausgesetzt, weil die regulierende Behörde ein Gerichtsurteil abwarten will. Das kann dauern: Die Vorratsdatenspeicherung kippelt in Zeitlupe.
Per Entscheidung der Bundesnetzagentur ist die Vorratsdatenspeicherung faktisch ausgesetzt, weil die regulierende Behörde ein Gerichtsurteil abwarten will. Das kann dauern: Die Vorratsdatenspeicherung kippelt in Zeitlupe.