Das BKA-Gesetz verstößt gegen die Verfassung. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung werde verletzt, so der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Bis zum Juni 2018 muss der Gesetzgeber nachbessern
Das BKA-Gesetz verstößt gegen die Verfassung. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung werde verletzt, so der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Bis zum Juni 2018 muss der Gesetzgeber nachbessern