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T-Mobile muß iPhone Werbung ändern

Im Streit mit T-Mobile hat sipgate beim Landgericht Hamburg einen vorläufigen Sieg errungen. T-Mobile hatte speziell für das iPhone einen Tarif angeboten und diesen als „freien Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate“ beworben. Im Kleingedruckten verbarg das Unternehmen jedoch erhebliche Einschränkungen. Das Landgericht Hamburg folgte dem Antrag sipgates auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und verbietet T-Mobile unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro und bis zu 2 Jahren Ordnungshaft, vorläufig, nämlich bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung des Streits mit dieser Aussage im Internet zu werben.Die iPhone-Tarif „Complete“ sind nämlich weder frei noch unbegrenzt. So ist unter anderem die Nutzung des Internetzugangs zum Chatten oder Telefonieren nicht möglich. Ebenso sind so genannte IP-VPNs, häufig von Unternehmen zum sicheren Zugriff auf Firmendaten über das Internet eingesetzte Verfahren, nicht in dem Angebot enthalten. Nach Ansicht von sipgate kann daher von einem „freien“ Internetzugang nicht die Rede sein.
Das Landgericht in Hamburg fällte jetzt die entsprechende Entscheidung unter Aktenzeichen 315 O 360/08.

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