Neues aus den Netzen. Das Bundeswirtschaftsministerium will die Voraussetzungen dafür schaffen, dass in Zukunft mehr öffentliche WLAN-Hotspots eingerichtet werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf (PDF: 290 KB) wurde hierzu an Länder und Verbände versandt. Private Betreiber von offenen WLAN-Netzen sollen nur dann von dieser Haftung befreit werden, wenn sie die Namen sämtlicher Nutzer kennen. Argumentiert wird stets mit Urheberrechtsverletzungen durch illegale Downloads.
Mit einem Klick sollen Nutzer erklären, keine Rechtsverletzungen über den WLAN-Anschluss zu begehen, denn in Deutschland sollen Flughäfen, Cafés oder auch Rathäuser und Bibliotheken künftig rechtssicher kostenloses WLAN anbieten können. Sie sollen nicht länger Gefahr laufen, für die Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften zu müssen.
Klick gemacht hat es auch bei der Vorratsdatenspeicherung. Die EU-Kommission gibt nämlich ihre Pläne zur Vorratsdatenspeicherung auf, nachdem Gerichte in den Niederlanden und in Bulgarien die systematische Speicherung von Daten ohne Verdacht auf Straftaten als nicht vereinbar mit der Verfassung erklärten.
Die EU-Kommission unternimmt keinen neuen Anlauf bei der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Ein neuer Vorschlag für eine Richtlinie sei nicht geplant, sagte EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos am Donnerstag nach einer Sitzung der EU-Innenminister in Brüssel.
[ futurezone.at ]