Schlappe für die Bundesregierung: Nach einem Gerichtbeschluss muss der Telekomkonzern BT vorerst keine Kundendaten speichern, weil ihm die entstehenden Kosten nicht ersetzt werden. Nun droht eine Klagewelle, vermutet die netzeitung.de. Laut taz.de stammt die Entscheidung vom vergangenen Freitag. Sie wurde erst heute (22.10) veröffentlich.
Das Unternehmen hatte sich gegen die Übernahme der hohen Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Datenspeicherung gewehrt: Rund 720.000 Euro, argumentierten die BT-Anwälte, koste allein die Einrichtung der Technik; hinzu kämen rund 420.000 Euro jährliche Betriebskosten.
Das Gericht sieht in der Verpflichtung einen „unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit“.
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