Nach einem BGH-Urteil drohen Preiserhöhungen bei Multifunktionsgeräten, denn die Geräte-Hersteller sollen rückwirkend mehr als 50 Millionen Euro Kopierabgaben zahlen. Einer Meldung des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien – kurz Bitkom – zufolge drohen Preiserhöhungen bei Multifunktionsgeräten. Grund dafür sei ein Urteil des Bundesgerichtshofes, das die Hersteller dazu verpflichtet, für alle zwischen 1997 und 2001 verkauften Multifunktionsgeräte nachträglich hohe Urheberrechtsabgaben zu zahlen. Betroffen sind, so Bitkom, Druckermodelle mit Kopier- und Scanfunktion, aber auch Geräte, die über eine Faxfunktion verfügen. Die Abgaben liegen zwischen 38 und 614 Euro. Auf Einstiegeräte, die heute ab 70 Euro verkauft werden, müsse eine zusätzliche Abgabe von 102 Euro gezahlt werden. Insgesamt werden laut Bitkom rückwirkend mehr als 50 Mio. Euro von der Industrie gefordert.
Die Abgaben werden von der Verwertungsgesellschaft VG Wort gefordert. Sie sollen das legale private Kopieren von Texten abgelten. Die vom BGH bestätigten Tarife seien genauso hoch wie die Abgaben für reine Kopiergeräte.
Seit Anfang dieses Jahres gilt ein neues Urheberrecht. Danach müssen Verwertungsgesellschaften und IT-Industrie die Höhe der Abgaben aushandeln.