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Online-Fahndung soll möglich werden

Auf den Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, wonach die Durchführung einer verdeckten Online-Durchsuchung nach der Strafprozessordnung unzulässig ist, hat der Bundesinnenminister umgehend reagiert. Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble fordert nun die rasche Schaffung einer Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen.

„Aus ermittlungstaktischen Gründen ist es unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen können. Hierdurch können regelmäßig wichtige weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden. Durch eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung muss eine Rechtsgrundlage für solche Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden“, sagte Schäuble.

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