Anbieter von WLAN-Hotspots können künftig für Rechtsverstöße ihrer Kunden nicht mehr haftbar gemacht werden. So will die Bundesregierung die Ausweitung von öffentlichen WLAN-Hotspots unterstützen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag nun beschlossen.
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Zudem wird in der Gesetzesbegründung klargestellt, dass der WLAN-Anbieter nicht als Störer auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.