Geht es nach dem Plattenlabel Universal Music Group (UMG), dann klaut man demnächst Musik, indem man CDs wegwirft. Jedenfalls dann, wenn man von dem Label kostenlos bemustert wurde. Dies erfolgt zum Beispiel bei Radiostationen, namhaften Kritikern und auch vielen Plattenhändlern und DJs. Von so einem Fall berichtet Wired. Man bezieht sich auf die EFF. So wurde Troy Augusto, der als roastbeastmusic bei eBay mit diesen Ton-Trägern handelt, von der UMG verklagt. Sein Fall ist bei eff.org (Electronic Frontier Foundation) dokumentiert.
UMG sieht in seinem Handel mit Promo-CDs eine ‚unauthorized distribution‘ (unerlaubten Verbreitung). Laut der amerikanischen First sale doctrine, einer Einschränkung des ‚Copyright Act of 1976‘, werden dem Erstkäufer eines geschützten Werkes bestimmte Nutzungsrechte übertragen, innerhalb derer man zum Beispiel eine CD verschenken oder wieder verkaufen darf und auch wegwerfen. Da bei der Bemusterung aber nichts verkauft wurde, obliegen die Rechte immer noch beim Inhaber – also dem Plattenlabel, das die Promo-CDs verschickte. Und diese Promo-CDs darf man nicht verkaufen und auch nicht wegwerfen.
Vor Gericht wird es darum gehen, ob Promo-CDs wenn schon nicht verkauft so doch verschenkt wurden oder ob sie auf ‚ewig‘ dem Plattenlabel gehören.
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