Kartellverfahren Ein Berufungsgericht in Washington hat am Donnerstag den Antrag von Microsoft auf eine neue Prüfung des Kartellurteils abgelehnt. Das Unternehmen war nicht damit einverstanden, dass das Berufungsgericht im Juni ein früheres Urteil aufrecht erhalten hatte, wonach Microsoft den Code für seinen Browser Internet Explorer illegal in den Code für das Windows-Betriebssystem integriert hatte. Daraus resultierte das Urteil, Microsoft habe sein Monopol für Betriebssysteme ausgenutzt.
Mit dieser Entscheidung ist eine Auseinandersetzung über das neue Betriebssystem von Microsoft, Windows XP, das im Herbst auf den Markt kommen soll, vorprogrammiert. Denn Microsoft will auch in dem neuen System Software, wie etwa den Media Player und sein Instant Messaging System, fest integrieren.
Nach Experteneinschätzung verstößt Microsoft damit erneut gegen die Kartellgesetze. Einige Justizminister der US- Bundesstaaten haben bereits Schritte gegen die Markteinführung von Windows XP in Aussicht gestellt.
Das Berufungsgericht in Washington hatte im Juni zwar große Teile des ursprünglichen Urteils gegen Microsoft aufgehoben, darunter auch die angeordnete Zerschlagung des Konzerns. Der Vorwurf der illegalen Verknüpfung der Codes wurde aber aufrecht erhalten. Microsoft machte im Juli vergeblich geltend, das Urteil basiere auf mangelndem Verständnis für die Softwarearchitektur.
Das Gericht in Washington wies gleichzeitig einen Antrag der Klägerseite, der US-Regierung, zurück, das Verfahren zur Feststellung des Strafmaßes gegen Microsoft möglichst schnell an ein niedrigeres Gericht zurückzuverweisen.
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