It’s the Money, stupid! Wie Microsoft am Donnerstag (Ortszeit) in Seattle mitteilte, habe man sich mit dem US-Bundesstaat New Mexico auf eine Vereinbarung verständigt. Danach übernimmt das Unternehmen alle Kosten, die dem Bundesstaat durch das anhängige Verfahren vor dem Bundesgericht entstanden sind.
Im Gegenzug schert New Mexico aus der Reihe der 17 US- Bundesstaaten aus, die zusammen mit der Washingtoner Bundesregierung wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung gegen Microsoft geklagt hatten, und zieht seine Klage zurück.
Das Abkommen folgte nur einen Tag nach der Lockerung der umstrittenen Microsoft-Geschäftspraxis gegenüber den PC-Herstellern. Am Mittwoch hatte der weltgrößte Software-Lieferant mitgeteilt, dass Computerhersteller unter anderem künftig die Möglichkeit haben, das Zeichen für den Browser Internet Explorer aus Symbolleisten und dem Start-Screen zu entfernen; und zwar sowohl beim neuen Betriebssystem Windows XP, das am 29. Oktober auf den Markt kommen soll, als auch in früheren Versionen wie Windows 98 und Windows 2000.
"Ich war sehr erfreut, dass Microsoft diese Zugeständnisse gestern gemacht hat", sagte New Mexicos Generalstaatsanwältin Patricia Madrid am Donnerstag. Ihre Aufgabe sei es, das zu tun, was ihrer Meinung nach das Beste für die Verbraucher und die Wirtschaft ihres Bundesstaates sei. Sie sprach sich zudem für eine rasche Beilegung des Kartellstreits aus. "Es ist an der Zeit, sich zu einigen und weiter voran zu kommen", sagte Madrid. Microsoft-Sprecher Vivek Varma sagte, seine Firma sei erfreut, die Angelegenheit geklärt zu haben. "Und Microsoft wird auch die noch anstehenden Fragen klären".
Ein Bundesberufungsgericht in Washington hatte Ende Juni zwar die von einer niedrigeren Instanz wegen Kartellrechtsverstößen verhängte Strafe einer Zerschlagung des Konzerns aufgehoben. Es bestätigte jedoch die Urteilsfindung, der zufolge die bisherigen Windows-Nutzungsbedingungen für Computerhersteller wettbewerbswidrig die Verbreitung von Web-Browsern anderer Unternehmen behindert. Das Gericht in der ersten Instanz soll jetzt neu über ein geeignetes Strafmaß beraten.
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