Nun aber los! Wer bisher noch keine Lohnsteuererklärung für das Jahr 1999 eingereicht hat, sollte diese bis zum 31. Dezember nachholen. Zu diesem Termin läuft die Frist für die so genannte Antragsveranlagung für 1999 aus und damit auch die Möglichkeit einer Steuerrückzahlung. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Düsseldorf hin.
Wer diesen Termin versäumt, verzichtet demnach unwiderruflich auf eine Erstattung zu viel einbehaltener Lohnsteuer sowie von Erstattungszinsen. Ebenfalls am 31. Dezember dieses Jahres endet dem Bund der Steuerzahler zufolge die Frist für die Abgabe des Antrags auf Arbeitnehmersparzulage für das Jahr 1999. Dieser Antrag müsse ebenfalls beim Finanzamt gestellt werden.
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Finanzämter