Die Europäische Kommission hat jetzt (7.4) Vorschriften erlassen, durch die einheitliche Bedingungen für die Nutzung europaweiter Mobilfunkdienste in Flugzeugen geschaffen werden sollen. Dank dieser Dienste werden Geschäftsleute und Flugreisende allgemein auf Flügen innerhalb Europas mit ihren Handys sicher telefonieren sowie Nachrichten verschicken und empfangen können. Dadurch bleiben Flugreisenden in Europa, die im Flugzeug ein Handy mitführen, auch während des Fluges erreichbar.
Die von der Kommission angekündigten Maßnahmen dienen der Harmonisierung der mit der Benutzung von Mobiltelefonen in Flugzeugen verbundenen technischen Anforderungen und Genehmigungsvorschriften. Die Mobiltelefone der Flugreisenden werden mit einer bordseitigen Basisstation verbunden, die ihrerseits via Satellit mit einer Bodenstation kommuniziert. Das System verhindert zugleich, dass die Telefone eine Direktverbindung mit einem terrestrischen Mobilfunknetz aufbauen. Dadurch wird die Sendeleistung so gering gehalten, dass die Sicherheit der Flugzeugausrüstung und der normale Betrieb terrestrischer Mobilfunknetze nicht beeinträchtigt werden.
Die Vereinheitlichung der technischen Anforderungen für die gefahrlose Nutzung von Mobilfunkdiensten in Flugzeugen ermöglicht eine EU-weite Anerkennung der nationalen Genehmigungen, die den Luftfahrtunternehmen von dem Mitgliedstaat, in dem sie registriert sind, erteilt werden. So kann beispielsweise ein in Frankreich oder Spanien registriertes Luftfahrtunternehmen seinen Fluggästen auch beim Überfliegen von Deutschland oder Ungarn Mobilfunkdienste anbieten, ohne dass hierfür zusätzliche Genehmigungsverfahren zu durchlaufen wären.
Weitere Freiheiten werden durch den Wegfall der Grenzkontrollen an fast allen europäischen Flughäfen geschaffen. Dies soll für innereuropäische Flüge gelten. Auch die Beschränkungen für den Transatlantik-Flugverkehr werden aufgehoben. Nur wenige Monate nach der Erweiterung des Schengen-Raums auf neun osteuropäische Länder fallen nun ab dem 30. März 2008 die Grenzkontrollen an den Flughäfen weg. Für Europäer, die sich auf dem Luft-, Wasser- oder Landweg zwischen den 24 Schengen-Ländern bewegen, bedeutet dies „grenzenloses“ Reisen. Nicht-EU-Bürger benötigen nur noch ein Visum, das dann für alle diese Länder gilt.