Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den staatlichen Zugriff auf gespeicherte Telekommunikationsdaten weiter einzuschränken. Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom März und Oktober dieses Jahres sind wir zuversichtlich, dass die exzessive Totalspeicherung unserer Verbindungs-, Standort- und Internetdaten auch weiterhin schrittweise in sich zusammen fallen wird.
Die Karlsruher Richter erweiterten ihre im März zur Vorratsdatenspeicherung ergangene einstweilige Anordnung und setzten der Weitergabe gespeicherter Telefonverbindungsdaten in Bayern und Thüringen engere Grenzen. Kriterien sind dabei die Schwere der Straftaten, zu deren Aufklärung Polizei und Justiz die gespeicherten Daten nutzen dürfen. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 256/08 )