Inhalte aus dem Apple iTunes Store sollten ‚konsumentenfreundlicher‘ sein. Diese Forderung stellen deutsche Verbraucherschützer. Der Verband der Verbraucherzentralen klagt jetzt gegen Apple, wie der Spiegel vorab aus seiner am Montag (24.12) erscheinenden Ausgabe berichtet. Der Vorsitzende des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBZ) Gerd Billen begründet dort diesen Schritt, „Wenn ich Musik bei iTunes kaufe, muss ich darüber genauso frei verfügen können wie über eine CD.“
Dabei geht es auch um die Koppelung der iTunes Software an den iPod oder das iPhone beziehungsweise umgekehrt. Im iTunes Store gekaufte Musik kann auf fünf Computern autorisiert werden und auf beliebig viele iPods. Allerdings kann ein iPod nur über iTunes eingerichtet werden.
Einen Etappensieg sollen die Verbraucherschützer schon erreicht haben: Anfang Dezember unterschrieb iTunes eine Unterlassungserklärung, die es künftig untersagt, dass die Firma die Nutzungsbedingungen für ihre Kunden nach Gutdünken ändern könne.