Da scheiß doch einer die Wand an: drüben im Media-Blog referiert man einen juristischen Aufsatz zum Thema »Scherereien bei der Entfernung des SIM-Lock im iPhone von T-Online«. Kurzum: es ist verboten – aufgrund unseres schönen, neuen Urheberdingsgesetzes UrhG – und man könnte sogar schon der Anstiftung oder Beihilfe bezichtigt werden, wenn man nur ohne »kritische Distanz« über gewerbliche »Umgehungslösungen« berichten würde.
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