Ärger im Intershop Nach dem drastischen Kurseinbruch zu Jahresbeginn soll eine weitere Sammelklage von Aktionären gegen den Jenaer Softwarekonzern Intershop in den USA eingereicht werden. Das kündigte die Berliner Kanzlei Tilp & Kälberer am Montag an.
Moniert würden Pflichtmitteilungen von Intershop, die zu Jahresbeginn zu einem drastischen Kurseinbruch der Papiere geführt hatten. Grund für die Klage in den USA, wo Intershop an der Technologiebörse NASDAQ notiert ist, sei der bessere Anlegerschutz als in Deutschland.
Die Sammelklage soll von der US-Kanzlei Dr. Bernard Ben Bruecker (San Antonio/Texas) eingereicht werden. Auch US-Bürger seien durch den Kursrutsch geschädigt worden. Ende Februar hatten bereits die Kanzleien Shalov Stone & Bonner und Rotter (München) eine Sammelklage angekündigt. Sie warfen dem Hersteller von Software für den Internet-Handel vor, seine Marktstellung in den USA zu positiv dargestellt zu haben.
Der Einbruch im US-Geschäft ist ein Grund für die derzeitige wirtschaftliche Krise von Intershop. Im zweiten Quartal 2001 wies das Unternehmen bei einem Umsatz von 22 Millionen Euro einen Verlust von 28,3 Millionen Euro (55,3 Mio DM) aus. In Deutschland ist Intershop am Neuen Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet.
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