Der als Abmahnanwalt berüchtigte Günter Freiherr von Gravenreuth muss wegen Betrugs der taz 14 Monate in Haft. Das Kammergericht hat am 2. Februar 2009 seine Revision gegen die taz verworfen: vollendeter Betrug.
Gravenreuth hatte die taz wegen einer Bestätigungsmail abgemahnt, die bei der Bestellung des taz-Newsletters automatisch gesendet wird. Obwohl die taz die Abmahngebühr bezahlte, hatte Gravenreuth wahrheitswidrig dem Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass noch nicht gezahlt sei und die Domain taz.de pfänden lassen. Erst eine einstweilige Verfügung zu Gunsten der taz brachte diese Pfändung vom Tisch.
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