Mehrwertdiensterufnummern Der Bundesrat stimmte dem Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern zu. Dem Missbrauch von 0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern wird zukünftig durch mehr Transparenz auf der Angebotsseite begegnet. Zukünftig haben Verbraucher einen Auskunftsanspruch gegen die Regulierungsbehörde über die Anbieter von 0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern. Verbraucher werden mit festgelegten Höchstpreisen bei den Telefontarifen vor hohen finanziellen Risiken geschützt.
So gilt bei 0900er- und 0190er-Nummern künftig eine Preisgrenze von bis zu € 2 pro Minute beziehungsweise maximal € 30 pro Einwahl. Zudem sind die Anbieter verpflichtet, die Verbindung nach einer Stunde automatisch zu trennen. Die jeweiligen Tarife müssen nun vor jedem Gespräch angesagt werden, was bei den sogenannten Computer-Dialern schwer möglich ist.
Falls ein Betreiber gegen das Gesetz verstößt, gelten verschärfte Bußgeldvorschriften, mit denen man hofft, eine größere Abschreckung zu erzielen. Die Regulierungsbehörde kann künftig eine Strafe von bis zu € 100.000 anstatt von bisher nur € 20.000 verhängen.