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Gericht: Psystar verstößt gegen Urheberrechte und Lizenzabkommen

Der beiderseitige Antrag auf ein Schnellverfahren mit frühem Urteil hat sich für den Mac-Clone-Hersteller Psystar für einen Fluch und für Apple als Segen erwiesen: Der kalifornische Richter William Alsup hat entschieden, dass Psystar durch die Installation und den Verkauf von Mac OS X auf eigener Hardware gegen Apples Urheberrechte und gegen das Lizenzabkommen eines jeden Benutzers mit Apple verstößt. Urheberrechtlich waren dem Richter vor allem das Austauschen des Mac-OS-X-Bootloaders, das Abschalten von Apple-Kernel-Extension-Dateien und das Hinzufügen eigener Kernel-Extensions ein Dorn im Auge. Trotz des Urteils soll das eigentliche Gerichtsverfahren aber im Januar beginnen, da das Gericht noch in Sachen Vertragsbruch sowie Trademark- und Wettbewerbsverletzung zu entscheiden hat.

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