#twittwoch. Stellt sich Facebook nun seiner Verantwortung, fragen sich Axel Schröder und Daniel Bouhs beim NDR nach dem Berlin-Besuch von Zuckerberg in der vergangenen Woche. Die Antwort lautet: Man weiss es nicht und vielleicht wäre es auch zu viel verlangt.
Landgericht Berlin: 100.000 Euro Strafe für Facebook, weil ein Urteil zu Verbraucherrechten nicht ausreichend umgesetzt wurde.
Ganz frisch: Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die Facebook Inc., USA, die irische Tochter des Unternehmens sowie die Facebook Germany GmbH, Hamburg, eingeleitet. Die Behörde geht dem Verdacht nach, dass Facebook durch die Ausgestaltung seiner Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten seine mögliche marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke missbraucht.
Es besteht der Anfangsverdacht, dass die Nutzungbedingungen von Facebook gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Nicht jeder Rechtsverstoß eines marktbeherrschenden Unternehmens ist gleichzeitig auch kartellrechtlich relevant. Im vorliegenden Fall könnte die Verwendung rechtswidriger Nutzungsbedingungen durch Facebook einen sogenannten Konditionenmissbrauch gegenüber den Nutzern darstellen. Das Bundeskartellamt wird unter anderem überprüfen, welcher Zusammenhang zwischen der möglichen marktbeherrschenden Position des Unternehmens und der Verwendung derartiger Klauseln besteht.
Das Bundeskartellamt führt das Verfahren in engem Kontakt mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten, mit den Verbraucherschutzverbänden sowie der Europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten.
Hamburg will deutsche Zuständigkeit behalten, obwohl eine neue EU-Datenschutzrichtlinie diese Kompetenz an den EU-Sitz von Firmen überträgt. Für Facebook und Google wird Irland zuständig.
Marketing-Manager können sich freuen: Instagram zeigt die Views von Videos an.
Wired.de: Oscar für Twitter, weil das Netzwerk in der Oscar-Nacht nicht ausgefallen ist und 440.000 Leonardo-DiCaprio-Tweet pro Minute verkraftet hat. Wir sind begeistert.
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