Ablass für den Abgasbetrug. Deutsche Diesel-Fahrer zahlen jetzt den Preis für den technischen Abgasbetrug der Automobilindustrie und den politischen Abgasbetrug der verantwortlichen Politiker. Die Grenzwerte wurden vor Jahren festgelegt und die Autoherstellern hatten die Idee, auf den Prüfständen mit manipulierten Motorsteuerung und betrügerischer Software im Einzelfall eine Zulassung zu erschleichen. Doch gemessen wird nicht nur bei der Typenzulassung sondern auch in typischen Innenstadt-Lagen. Dort wurde trotz sauberer Autos die Luft nicht in dem Maße sauberer, wie die technische Entwicklung hätte erwarten lassen.
Die verwaltungsgerichtlichen Urteile sind vor dem Hintergrund des Unionsrechts überwiegend nicht zu beanstanden. Unionsrecht und Bundesrecht verpflichten dazu, durch in Luftreinhalteplänen enthaltene geeignete Maßnahmen den Zeitraum einer Überschreitung der seit 1. Januar 2010 geltenden Grenzwerte für NO so kurz wie möglich zu halten.
[ bverwg.de ]
Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden: Städte können grundsätzlich Fahrverbote für Diesel-Autos zur Luftreinhaltung verhängen – allerdings mit Einschränkungen. Fahrverbote müssen verhältnismäßig sein und zum Beispiel Ausnahmen vorsehen für Handwerker, Stadtwerke und Anwohner. Damit wäre es möglich, Pendler, die oft wegen der sauberen Luft im Speckgürtel der Städte wohnen, aus den Städten zu verbannen. Da aber inzwischen Kennzeichen auch nach Verkäufen und Umzügen am Fahrzeug verbleiben können, kann man nicht mehr am Kennzeichen erkennen, wo ein Autofahrer wohnt.
Eine weitere Möglichkeit, technisch saubere Autos an einer Blauen Plakette zu erkennen, ist politisch noch nicht gegeben, weil zuständige Ministerien diese nocht nicht eingeführt haben. Eine blaue Plakette kann im Prinzip umgehend aufgesetzt werden.
Dennoch werden die Ausnahmen und politischer und polizeilicher Unwillen – Die beiden deutschen Polizeigewerkschaften halten Diesel-Fahrverbote in Städten nicht für durchsetzbar – keine Veränderungen an der Luftqualität in den Innenstädten bringen, so dass binnen Jahresfrist Strafzahlungen an die EU auf die Tagesordnung kommen werden. Dann müssen die Stadt-Kämmerer dafür zahlen, dass sich ihre Bürger wirtschaftlich ökonomisch verhalten haben, indem sie sich einen subventionierten Selbstzünder als Stickoxidschleuder gekauft haben. Als lokale Einnahmequelle muss städtischer Parkraum in der Fläche lückenlos bewirtschaftet – sprich: kostenpflichtig – werden. Das ist der Preis, den alle für den Durst auf Diesel zu zahlen haben. Und dann werden Kilometergeld und Dieselsubvention dringend den neuen Gegebenheiten anzupassen sein.
Sonderfall Stuttgart
[Stuttgart] habe ein ganzjähriges Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6 sowie für alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 3 in der Umweltzone Stuttgart in Betracht zu ziehen.
[ bverwg.de am 27.2 ]
Stuttgart wird die blaue Plakette umgehend benötigen, um zu erkennen, wer überhaupt in der Umweltzone Stuttgart fahren darf. Um Diesel-Motoren auf den Stand von Euro 6 zu bringen, werden Hersteller und Besitzer nachträglich in Hardware investieren müssen: Im Sinne des Gesundheitsschutz und zur Vermeidung von Fahrverboten sind bauliche Nachrüstungen unverzichtbar. Die Kosten dafür dürfen nicht beim Verbraucher hängen bleiben [ adac ].
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