Hightech und Blech

EU will Patentschutz für Technik der Datenverarbeitung streichen

Patentschutz, zweite Phase Die Europäische Union erarbeitet derzeit eine Richtlinie, die die Patentierung von softwarebezogenen Erfindungen einheitlich regeln soll. Am heutigen Donnerstag, den 23. Oktober 2003, trifft sich der Ministerrat der Europäischen Union, um erneut über den Richtlinienentwurf zu beraten. Hierzu hat das Europäische Parlament zahlreiche Änderungsvorschläge eingebracht. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) appelliert an den Ministerrat, die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments durchgängig abzulehnen und zu seinem ursprünglichen Entwurf zurückzukehren. Würden die Parlamentsvorschläge umgesetzt, fiele die gesamte Technik der Datenverarbeitung nicht mehr unter Patentschutz. "Das wäre wirtschaftlich fatal. Gerade bei Spitzentechnologien wie der Informationstechnik sind hohe Investitionen für Forschung und Entwicklung notwendig. Damit sich diese Investitionen lohnen, müssen Erfindungen durch Patente geschützt werden können. Ist das in Europa nicht mehr möglich, entziehen wir den hier tätigen Unternehmen die Geschäftsgrundlage. Damit vertreiben wir eine komplette Branche“, kritisiert Bernhard Rohleder, Vorsitzender der BITKOM-Geschäftsführung.

In der Richtlinie geht es um so genannte "computerimplementierte Erfindungen“. Der erste Entwurf der Europäischen Kommission wurde aus BITKOM-Sicht allen Erfordernissen kleiner und großer Unternehmen gerecht. Das Europäische Parlament entwertet demgegenüber das geistige Eigentum innovativer Unternehmen an ihren Erfindungen. Außerdem würden euro-päische Unternehmen aus BITKOM-Sicht gegenüber ihren Konkurrenten aus anderen Regionen schutzlos gestellt. Rohleder: „Technologische Kompetenz und Innovationskraft sind unsere wichtigsten Wirtschaftsfaktoren. Sie müssen wir schützen und fördern, anstatt anderen das Feld zu überlassen.“

Bitkom setzt sich dafür ein, dass der Ministerrat in seiner Stellungnahme nicht den Irrwegen des Parlaments folgt, sondern seinen bisherigen vernünftigen Kurs weiterverfolgt und sich im Interesse der europäischen Wirtschaft für einen angemessenen Patentschutz für computerimplementierte Erfindungen einsetzt. In der Praxis werden Patente auf entsprechende Erfindungen auch in Europa schon seit einiger Zeit erteilt, allerdings nicht einheitlich. Schätzungen gehen von über 30.000 solcher Patente aus. Bislang fehlten aber ausdrückliche gesetzliche Vorgaben, die europaweit einheitliche Regelungen ermöglichen. Dies soll die EU-Richtlinie nachholen.

Weiterführende Informationen
www.bitkom.org