Weitere Konzentration im Online-Werbemarkt, denn die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des Online-Werbetechnologie-Anbieters DoubleClick durch Google nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt.
Google betreibt eine kostenlose Internet-Suchmaschine für Endnutzer und bietet auf seinen eigenen Websites Flächen für Online-Werbung an. Ferner erbringt Google über sein Netzwerk „AdSense“ für Website-Betreiber und Werbetreibende Vermittlungsdienste im Zusammenhang mit dem Verkauf von Online-Werbeflächen auf Websites seiner Partner.
DoubleClick bietet weltweit vor allem Technologien in den Bereichen Adserving, Management und Auswertung für Website-Betreiber, Werbetreibende und Agenturen an. Mithilfe dieser Technologien können Website-Betreiber und Werbetreibende sicherstellen, dass ihre Werbeanzeigen auf den entsprechenden Websites erscheinen. Zudem ermöglichen ihnen diese Technologien die Protokollierung und Auswertung des Werbeerfolgs.
Die eingehende Marktuntersuchung der Kommission ergab, dass Google und DoubleClick keinen nennenswerten Wettbewerbsdruck aufeinander ausüben und daher gegenwärtig nicht als Konkurrenten angesehen werden können. Obgleich DoubleClick im Bereich Online-Vermittlungsleistungen zu einem Wettbewerber werden könnte, dürften die anderen Konkurrenten auch nach dem Zusammenschluss hinreichenden Wettbewerbsdruck ausüben. Die Kommission gelangte daher zu dem Schluss, dass der Wettbewerb auf den Märkten für die Vermittlung von Online-Werbung durch den Wegfall von DoubleClick als potenziellem Wettbewerber nicht beeinträchtigt würde.