Moneten am Mittwoch. Nach mehr als einem Jahr leitet die EU Kommission in der Steuersache Apple in Irland die nächste Eskalationsstufe ein. Die Kommission verweist Irland an den Europäischen Gerichtshof.
Irland muss bis zu 13 Milliarden Euro an unrechtmäßigen staatlichen Beihilfen von Apple zurückfordern. Mehr als ein Jahr nach Annahme dieses Kommissionsbeschlusses hat Irland die Mittel nicht einmal teilweise noch immer nicht zurückgefordert. Wir verstehen natürlich, dass die Rückforderung in bestimmten Fällen komplexer sein kann als in anderen, und wir sind stets zur Unterstützung bereit. Die Mitgliedstaaten müssen aber ausreichende Fortschritte in Richtung auf die Wiederherstellung des Wettbewerbs erzielen. Deshalb haben wir heute beschlossen, Irland wegen Nichtumsetzung unseres Beschlusses an den Gerichtshof zu verweisen.
[ Margrethe Vestager, EU-Kommissarin für Wettbewerbspolitik ]
Die Kommission kam in ihrem Beschluss vom 30. August 2016 zu der Auffassung, dass die Steuervorteile für Apple in Irland nach den EU-Beihilfevorschriften unrechtmäßig waren, da Apple so wesentlich weniger Steuern als andere Unternehmen zahlen musste. Grundsätzlich sehen die EU-Beihilfevorschriften vor, dass unrechtmäßige staatliche Beihilfen zurückgefordert werden müssen, um die durch die Beihilfe geschaffene Wettbewerbsverfälschung zu beseitigen.
Irland hatte bis zum 3. Januar 2017 Zeit, den Beschluss der Kommission zur steuerlichen Behandlung von Apple umzusetzen. Dabei hat Irland die unrechtmäßige Beihilfe nicht einmal teilweise zurückgefordert – mehr als ein Jahr nach Annahme des Kommissionsbeschlusses. Auch wenn Irland zudem Fortschritte bei der Berechnung des genauen Betrags der unrechtmäßigen Beihilfe für Apple gemacht hat, gedenkt es, diese Arbeiten frühestens im März 2018 abzuschließen. Es geht um 13 Milliarden Euro.
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