Moneten am Mittwoch. Die Europäische Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Luxemburg Amazon unzulässige Steuervergünstigungen von rund 250 Millionen Euro gewährt hat. Das ist nach den EU-Beihilfevorschriften verboten, weil Amazon dadurch wesentlich weniger Steuern zahlen musste als andere Unternehmen. Die unzulässigen Beihilfen muss Luxemburg nun von dem Unternehmen zurückfordern.
Luxemburg hat Amazon unzulässige Steuervergünstigungen gewährt. Dadurch wurden fast drei Viertel der Gewinne von Amazon nicht besteuert. Mit anderen Worten zahlte Amazon nur ein Viertel der Steuern, die andere, lokale Unternehmen entrichten mussten, obwohl sie den gleichen nationalen Steuerregeln unterlagen. Eine solche Begünstigung ist nach den EU-Beihilfevorschriften verboten. Die Mitgliedstaaten dürfen multinationalen Konzernen keine selektiven Steuervergünstigungen gewähren, die anderen Unternehmen nicht zur Verfügung stehen.
[ Margrethe Vestager, EU-Kommissarin für Wettbewerbspolitik ]
Der Steuervorbescheid ermöglichte es Amazon, den größten Teil seiner Gewinne von einem Unternehmen des Amazon-Konzerns, das der Luxemburger Steuer unterliegt (Amazon EU), auf ein Unternehmen zu verlagern, bei dem das nicht der Fall ist (Amazon Europe Holding Technologies). Der Steuervorbescheid sah insbesondere vor, dass Amazon EU eine Lizenzgebühr an Amazon Europe Holding Technologien zahlt, sodass sich der zu versteuernde Gewinn von Amazon EU wesentlich verringert.
Im Zuge einer im Oktober 2014 eingeleiteten eingehenden Prüfung ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass die Steuerbelastung von Amazon in Luxemburg durch einen von Luxemburg im Jahr 2003 ausgestellten und 2011 verlängerten Steuervorbescheid ohne triftigen Grund verringert wurde.
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