Die Bundesnetzagentur hat heute ihre Entscheidung über den Standardvertrag der Deutschen Telekom AG (DT AG) für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) bekannt gegeben. Der Vertragstext gilt bis Ende Februar 2009 und enthält die konkreten Bedingungen und wechselseitigen Pflichten, zu denen die Wettbewerber die TAL bei der DT AG anmieten können. Geregelt werden neben den auch sonst üblichen allgemeinen Vertragsklauseln wie etwa Zahlungs-, Haftungs- und Kündigungsbestimmungen insbesondere die Modalitäten, zu denen Wettbewerber die TAL bei der DT AG bestellen können und zu denen die DT AG die bestellten TAL umschalten muss.
Kurzum: die Telekom muss Wettbewerbern Kontingente für DSL-Anschlüsse und andere Telekommunikationsprodukte bereitstellen und diese schneller aufschalten als bislang üblich. Jetzt gelten auch wechselseitige Sanktionen. Sollte die Telekom die Vorgaben nicht erfüllen, erhalten die betroffenen Konkurrenten von der Deutschen Telekom knapp vier Euro pro Tag und Anschluss. Im Gegenzug steht der Telekom eine Entschädigung zu, sollten die Wettbewerber ihren zuvor beantragten TAL-Bedarf nicht abrufen. Insbesondere Verzögerungen beim Wechsel von DSL-Anbietern wurden gerade erst im jüngsten Tätigkeitsbericht 2007 der Bundesnetzagentur von dieser Regulierungsbehörde kritisiert. Von einem aktuellen Auftragsstau spricht die Bundesnetzagentur. So warteten Kunden auf Telefonanschlüsse und DSL von Wettbewerbern der Telekom länger als sie müssten, würden sie das gleiche Produkt bei der Telekom kaufen.