Samstag, aber smart. Das E-Rezept kommt, denn das elektronische Rezept ist etwa bei einer Videosprechstunde unverzichtbar. Deutschland ist da ganz gründlich und ganz digital. Ab dem 1. Juli können Patientinnen und Patienten ihre E-Rezepte durch das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke einlösen. Es ist keine PIN notwendig.
Weil die Apotheken dafür jedoch ihre Systeme umstellen müssen, werden voraussichtlich nicht alle zum Start diese Möglichkeit anbieten können. Bis Ende Juli soll dies aber bei 8 von 10 Apotheken möglich sein. Das sind 80 Prozent. Schon heute können sie flächendeckend E-Rezepte als Ausdruck oder unter Nutzung der App annehmen.
Das elektronische Rezept wird ab Jahresbeginn 2024 für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgeschrieben sein – mit Ausnahme von Betäubungsmitteln. Das E-Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert und kann mit der elektronischen Gesundheitskarte, mit dem Smartphone oder dann doch auch wieder gewohnt analog mit einem Ausdruck bei jeder Apotheke eingelöst werden.
Das E-Rezept braucht eine eigene App namens Das E-Rezept. Für die Anmeldung in der App brauchen Versicherte dann ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine NFC-fähige Gesundheitskarte samt PIN von ihrer Krankenkasse.
Bereits 2004 verpflichtete der Gesetzgeber mit dem GKV-Modernisierungsgesetz die Krankenkassen, die bisherige Krankenversichertenkarte spätestens zum 1. Januar 2006 zu einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu erweitern. Dieser Zeitplan sei sicher, bestätigten Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD, Bundesministerin für Gesundheit und Soziales) und der Unions-Sozialexperte Seehofer (CSU) nach einem Treffen mit Ärzten, Kassen und Apothekern, bereits im Herbst 2004. Die Gesundheitskarte werde von 2006 an – ausgestattet mit Patientendaten und elektronischen Rezepten – die herkömmliche Versichertenkarte ersetzen.