Untersuchungskommission Volkswagen. Unmittelbar nach dem #dieselgate – ausgelöst durch illegale Abschaltvorrichtungen in der Abgarreinigung – setzte Bundesverkehrsminister Dobrindt eine Untersuchungskommission ein. Man bat Fabrikate anderer Hersteller zur Nachuntersuchung. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat alle relevanten im Markt befindlichen Diesel-Fahrzeuge der Abgasgrenzwertstufen „Euro 5“ und „Euro 6“ geprüft. Ziel war die Suche nach unzulässigen Abschalteinrichtungen wie sie im Fall Volkswagen verwendet worden sind. Insgesamt wurden 56 Messungen bei 53 Modellen durchgeführt. Die Messungen fanden sowohl auf der Rolle als auch auf der Straße statt. Die Ergebnisse lagen schon länger vor und wurden jetzt – auch nach Rücksprache mit der Industrie und mit Rücksicht auf die Industrie – veröffentlicht.
Man wollte den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme bietet und gleichzeitig eine gangbare Lösung präsentierten, so die ministrale Darstellung. Die gute Nachricht: Kein weiteres Fahrzeug verwendet eine Prüfzykluserkennung, wie VW sie einsetzt.
Die schlechte Nachricht: die anderen tricksen auch, und zwar im sogenannten Thermofenster. Bei niedrigen Temperaturen darf die Motorsteuerung den Motor schonen und die Abgasreinigung abschalten. Bei einigen der untersuchten Fahrzeugtypen bestanden in der Untersuchungskommission Zweifel, ob die gewählten Thermofenster in vollem Umfang durch den Motorschutz gerechtfertigt sind. Die Untersuchungskommission hat die betreffenden Hersteller aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um das Thermofenster auf das tatsächlich notwendige Maß zu beschränken. Alle betroffenen deutschen Hersteller mit Typgenehmigung in Deutschland haben schriftlich erklärt, dass sie geeignete Optimierungen durchführen werden.
Die betroffenen VW-Dieselfahrzeuge werden durch Rückrufe in einen Zustand versetzt, der der ursprünglich erteilten Typgenehmigung entspricht und mit dem somit sämtliche Umweltvorschriften eingehalten werden. Dazu zählen NOx-Emissionen und Kraftstoffverbrauch. Nach Rückruf verschiedener Modelle stehen nun Baumuster des VW Golf kurz vor der Freigabe durch das KBA.
Hersteller, die das sogenannte Thermofenster nutzen, werden einen freiwilligen Rückruf im Rahmen von Serviceaktionen vornehmen, der insgesamt rund 630.000 produzierte Fahrzeuge europaweit betreffen wird. Das betrifft die Hersteller Audi, Mercedes, Opel, Porsche sowie VW. Das KBA wird zuvor die verbesserten Emissionsminderungskonzepte auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen.
Seit fünf Monaten kennt die Bundesregierung die alarmierenden Stickoxid-Werte bei den getesteten Dieselfahrzeugen, ohne diese zu veröffentlichen. In dieser Zeit haben viele hunderttausend Bürger im Vertrauen auf die Behörden vermeintlich saubere Euro-6 Diesel-Pkw gekauft, die sich jetzt als Dreck- und Giftschleudern herausstellen. Wenn Opel bereits bei plus 17 Grad und Mercedes-Benz bei zehn Grad Außentemperatur rechtswidrig die Abgasreinigung weitgehend einstellen, dann muss die Bundesregierung handeln und die betroffenen Fahrzeuge stilllegen oder einen amtlichen Rückruf zur Reparatur anordnen. Doch mehr als einen freiwilligen Rückruf kann und will diese Bundesregierung offensichtlich gegenüber den Autokonzernen nicht durchsetzen.
[ Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe ]
Anlässlich der Veröffentlichung des Prüfberichts des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zum Diesel-Abgasskandal erhebt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Vorwürfe gegen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt. Nach Auffassung der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation behindert Herr Dobrindt weiterhin sowohl die Aufklärung wie die Lösung des Diesel-Abgasskandals und setzt seine konspirative Kooperation mit den Autokonzernen zum Schaden der Bürger fort.
Für die Luftreinhaltung in den Städten sind Alternativen zum Diesel unabdingbar. Das können Elektoautos sein, aber auch Erdgas und Benzin sind sauberer.
2,4 Mio. Dieselfahrzeuge alleine aus dem VW-Konzern fahren derzeit mit rechtswidrigen Abschalteinrichtungen durch die Lande und stoßen ein Vielfaches der erlaubten Stickoxide aus. Die EU-Typengenehmigungen wurden bekanntlich unter Manipulation der Messwerte erschlichen und sind daher rechtswidrig erteilt worden. Darauf beruht die ABE der Fahrzeuge, die somit ebenfalls rechtswidrig erteilt wurde. Nach der gesetzlichen Anordnung erlischt die ABE kraft gesetzlicher Anordnung, wenn die der Genehmigung zugrundeliegenden Werte nicht eingehalten werden. Die Rechtslage ist dieselbe wie bei einem nachträglichen Eingriff in die Motorsteuerung durch ein Chiptuning. Im Dieselgate sind deutsche Käufer lediglich Kunden zweiter Klasse und auch von Staats wegen setzt man sich nicht vehement für saubere Atemluft in den Städten ein.