DSGVO und das #datenleckmichamarsch. Die ersten Tage mit der Datenschutzgrundverordnung (25.5) verliefen bislang wie die ersten Tage im Jahr 2000. Wer durch den Y2K-Bug mit einem großen Fallout gerechnete hatte, wurde schwer enttäuscht. Google gab es damals schon. Und die sind immer noch am Netz – auch oder trotz DSGVO, die den großen Internetfirmen aus Amerika zeigen soll, dass in Europa im Internet eigene Regeln gelten, und zwar die des digitalen Binnenmarktes.
Wirre Forderungen von Angela Merkel nach einer Datensteuer ändern daran nichts [ zeit.de ]. Das Konzept der Datensteuer zeigt nur, Frau Regierungscheffin hat den Kompetenz-Kompass in Sachen #neuland noch nicht gefunden.
Sie dreht vollkommen frei im Datenrausch. Daten sind schließlich der Rohstoff der Zukunft. Doch wem gehören die Daten? Dem, der sie liefert (DSGVO), oder dem, der verarbeitet und sie zu Geld macht durch Zielgruppenbildung und Targeting (Amazon, Apple, Facebook, Google, Microsoft, SAP und Twitter).
Hinter dem Wunsch nach einer Datensteuer steckt vielmehr der Wunsch, von Internet-Konzernen überhaupt nennenswert Steuern zu erhalten, während Facebook und Google den Werbemarkt auf sich vereinen und Amazon allen anderen zeigt, wieviel Geld in der Cloud steckt. Und dann ist da noch dieses Apple, das mit iPhone und Mac und iCloud die Kunden stärker an sich bindet als Microsoft mit Office an den PC.
Microsoft Office macht derweil mit einer Datensammelwut auf sich aufmerksam, die nicht konform sein kann zur DSGVO. Denn ohne Daten kein Word [ @ Frank Rieger ].
Aber Amazon darf sich freuen, dass Alexa in den USA ein vertrauliches Gespräch versehentlich als Nachricht an einen geschäftlichen Kontakt seiner Besitzer versendete [ kiro7.com ].
Facebook und Google aber werden konfrontiert mit vier Beschwerden wegen Zwangszustimmung gegen Google, Instagram, WhatsApp und Facebook, eingereicht von noyb.eu, einem NGO dessen Vorstand Max Schrems sich nicht zum ersten Mal mit Facebook einlässt. Denn die gültige Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll den Nutzern eigentlich die freie Wahl geben, ob sie einer Datennutzung zustimmen oder nicht.
Möglicherweise Milliardenstrafen möglich
Persönlich halte die die höhen Strafen aus der DSGVO für einen ausgemachten Bluff: Vier Prozent vom weltweiten Umsatz oder 20 Millionen, je nachdem, was mehr wäre. Wer treibt diese Bußgelder denn letzlich ein? Die Unternehmen, die es treffen soll, werden sich durch alle Instanzen wehren, oder sich mit einer Insolvenz à la Cambridge Analytica vor einer Verfolgung entziehen. Das kann Jahre dauern, die Verantwortlichen zu ermitteln und noch mal so lang, bis tatsächlich ein Bußgeldbescheid vollstreckt wird.
Schon nach altem Recht konnte der durch verletzten Datenschutz erzielte Gewinn abgeschöpft werden. Nur, wie will man es ermitteln, wie der Adress-Abgleich zwischen Instgram, Whatsapp und Facebook zum Unternehmensergebnis beigetragen hat, hatte oder noch wird?
Wahrscheinliche Wahlkampfbeeinflussung
Nach den manipulativen Wahlkämpfen über Facebook steht das Netzwerk als Publishing-Plattform unter besonderer Beobachtung und wird sich etwa bei den Midterms 2018 in den USA oder im kommenden Jahr bei der Europa-Wahl erklären müssen.
- Türkei: Juni 2018
- Mexiko: Juli 2018
- Ruanda: September 2018
- Brasilien: Oktober 2018
- Bayern: Oktober 2018
- USA: November 2018
Zu den kommenden Wahlen sollen Forscher eine mögliche Wahlbeeinflussung durch Wahlkampf auf Facebook untersuchen. Sie erhalten Zugriff auf Facebook-Daten und die Freiheit, ihre Erkenntnisse unabhängig von Facebook veröffentlichen zu dürfen [ wired.com ].
Facebook plant, gegen Falschmeldungen vorzugehen, denn Falschmeldungen werden seit Langem gezielt eingesetzt, um wirtschaftliche oder politische Ziele zu erreichen. Facebook geht gegen das Verwenden einer falschen Identität vor, verletzt damit aber die DSGVO, die auch die pseudonyme Nutzung eines Dienstes ausdrücklich vorsieht.
Politische Werbung der letzten sieben Jahre stellt Facebook aus auf facebook.com/politicalcontentads [ fb.com ]. Allerdings braucht man dafür ein Facebook-Konto, das man nicht unbedingt haben möchte.
Facebook Onboarding hält sich nicht an die Vorgaben der DSGVO
http://j.mp/2H8tWDx