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Das Tor zu Twitter

Twittwoch. Der heutige Mittwoch im Netz wird bestimmt von den Themen Twitter und Überwachung, denn in den zurückliegenden Tagen erhielten einige Twitter-Nutzer elektronische Post von Twitter. Das E-Mail informiert über Anzeichen einer möglichen staatliche Überwachung. Ein erlesener Kreis von zehn Personen erhielt diesen Hinweis von Twitter, darunter Anne Roth, die im NSA-Untersuchungsausschuss arbeitete.

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So sieht die Nachricht von Twitter bei @coldhakca aus.

Alvar Freude erklärt in diesem Zusammenhang, dass man mit dem Anonymisierungs-Dienst Tor im Zweifelsfall nicht vor staatlicher Überwachung geschützt ist. Der Kampf des FBI gegen Verschlüsselung ist noch nicht vorbei.

Justizministerium und Verbraucherschutz kämpfen hingegen erfolgreich gegen den Hass im Internet, also den bei Facebook und Twitter oder Google-YouTube verbreiteten. Ab Mitte 2016 sollen Dienste sogenanntes #hatespeech binnen 24 Stunden löschen müssen, in der Mehrzahl der gemeldeten Inhalte. Von den ursprünglichen Forderungen des Justizministers findet sich im Entwurf des Abschlussberichts fast nichts wieder.

Zugegeben wird ein Zusammenhang von Hetze und Hass im Netz mit steigenden, rechtsradikal fremdenfeindlichen Übergriffen auf Asylanten und Flüchtlinge. Die Innenminister der Länder zählen im laufenden Jahr bis Mitte November mehr als 1600 Fälle. Das sind 5 rechte Taten pro Tag, fünf!

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Jahrestag für den Vorratsdaten-Tweet von Justizminister Heiko Maas ( 15.12: #VDS lehne ich entschieden ab – verstößt gg Recht auf Privatheit u Datenschutz. Kein deutsches Gesetz u keine EU-RL! ). Glückwunsch zur brutalsmöglichen kognitiven Dissonanz im gewonnenen Kampf für Bürgerrechte und Datenschutz.

Trick: Verfassungsschutz in Bayern bekommt über Landesgesetz Zugriff auf Vorratsdaten. Verfassungsschutz, das sind die, die das Unterstützernetzwerk des NSU mit Beate Zschäpe betreiben und deren Mitarbeiter schon mal am Tatort sind, wenn Nazi-Killer töten.

In Sachen Datenschutz tut sich auch was, und zwar ab 2018. Dann tritt – vorbehaltlich der Annahme durch EU-Ministerrat und Parlament – nämlich die neue EU-Datenschutzverordnung in Kraft. Dort ist geregelt, dass Facebook unsere Daten hergeben muss, damit man mit seinen Daten in ein anderes Facebook eintreten kann. Wenn man mal gegen Google klagen möchte, dann darf man das dort tun, wo man wohnt. Adresse, Bankverbindung, aber auch Freundeslisten, Kontakte und Fotos sollen künftig besser geschützt sein. Und das Recht auf Vergessenwerden gibt es auch und nicht zuletzt darf man weiterhin mit 13 bei Facebook eintreten. Bei Verstößen gegen den Datenschutz drohen Internetkonzernen hohe Strafen von bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes, so faz.net. NY Times sieht einen Angriff auf US-Firmen. Nicht erwähnt werden die Änderungen für Online-Shop-Betreiber oder Foren und Kommentar-Funktionen, sowie Maßnahmen für Versandhandel, Auskunftdienste, Adresshändler wie Verlage und nicht zuletzt das örtliche Einwohnermeldeamt.

Datenschutz II: LinkedIn gibt Sicherheits-Loch zu. Betroffene haben ein neues Passwort erhalten.
Datenschutz III: MacKeeper hat 13 Millionen Passwörter von Kunden verloren. Deren Datenbank MongoDB ist falsch konfiguriert, gewesen.

Daten: Facebook findet neue Wege, den Klarnamen seiner Nutzer zu ermitteln
Slack: 2 Millionen tägliche Nutzer und 80 Millionen US-Dollar für Dritt-Entwickler

Internet-Nutzung in Deutschland: Die Über-65-Jährigen sind die letzte Altersgruppe in Deutschland, die nicht mehrheitlich das Internet nutzt. Insgesamt nutzen 85 Prozent das Internet für private Zwecke, aber bei den älteren nur 48,6 Prozent.
Auch smart: Hamburg soll schlauer werden als Smart-City.

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