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Bundesverfassungsgericht beschränkt Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 11. März 2008 (1 BvR 256/08) im Wege der einstweiligen Anordnung entschieden, Teile des zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten“ vorerst bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen. Der Beschluß wurde heute (19.3) öffentlich. Mit dem Gesetz hatte die Bundesregierung eine EU-Richtlinie umgesetzt, jedoch in der Anwendung ausgeweitet. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen im Hinblick auf die Verletzung der informationellen Selbstbestimmung, weil ohne einen konkreten Tatverdacht Daten auf Vorrat gesammelt werden.
Ende 2007 legte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde ein. Diese wurde von über 30.000 Bürgern unterstützt. Nach dem Erfolg fordert man den Rücktritt der verantwortlichen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Sie habe die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch mache sie als Bundesjustizministerin untragbar.

Die Speicherung der Daten darf weiter stattfinden. Sie dürfen aber nur unter Auflagen genutzt werden. Die Daten dürfen nur bei schweren Straftaten für Ermittler zugänglich gemacht werden. Dies sind zum Beispiel Kinderpornografie und Steuerhinterziehung sowie weiter Kapitalverbrechen (Mord, Raub und so) aber nicht beim Herunterladen von Musik. Die Straftaten müssen zudem zuvor anderweitig belegt sein.
Die Anordnung gilt zunächst für ein halbes Jahr, kann aber verlängert werden. Mit dem Beginn der Hauptverhandlung ist nicht vor Jahresende zu rechnen.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung drängt weiter auf eine Abschaffung des Gesetzes.

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