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BKA-Gesetz wider die Verfassung

bka-badge News of the World im Kampf gegen den Terror. Am 20. April entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts:

… dass die Ermächtigung des Bundeskriminalamts zum Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zwar im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar ist, die derzeitige Ausgestaltung von Befugnissen aber in verschiedener Hinsicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht genügt. Das führt dazu, dass verschiedene Regelungen aus dem Gesamtkomplex zu beanstanden waren. Die Entscheidung betrifft, eine lange Rechtsprechung zusammenführend, sowohl die Voraussetzungen für die Durchführung solcher Maßnahmen als auch die Frage der Übermittlung der Daten zu anderen Zwecken an dritte Behörden sowie schließlich erstmals auch die Anforderungen an eine Weiterleitung von Daten an ausländische Behörden.

Insbesondere zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung oder zur Gewährleistung von Transparenz, individuellem Rechtsschutz und aufsichtlicher Kontrolle gehen die Befugnisse des Gesetzes zum Kampf gegen den Terror zu weit. Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen neue Befugnisse, die im Jahr 2009 in das Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) eingefügt wurden. Damit hat der Bundesgesetzgeber dem Bundeskriminalamt über die bisherigen Aufgaben der Strafverfolgung hinaus die bis dahin den Ländern vorbehaltene Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus übertragen. Gegenstand der Verfassungsbeschwerden ist daneben eine bereits zuvor bestehende Regelung des Bundeskriminalamtgesetzes zur Übermittlung von Daten ins Ausland, die durch die Aufgabenerweiterung ein weiteres Anwendungsfeld erhält.

Das BKA-Gesetz muss bis Ende Juni 2018 stark nachgebessert werden, schreibt faz.net. Die beanstandeten Regelungen dürfen bis dahin zum Teil nur mit Einschränkungen angewandt werden.

Um Terroranschläge zu verhindern, dürfen die Ermittler seit 2009 mit dem BKA-Gesetz unter anderem Wohnungen verwanzen und mit Kameras ausspähen oder den Bundestrojaner auf Windows-PCs einsetzen.

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