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BITKOM-Leitfaden zu RoHS

Elektrogeräte dürfen seit diesem Sommer bestimmte Stoffe nicht mehr enthalten. Dazu zählen Blei und Cadmium. Das regelt die so genannte RoHS-Richtinie der Europäischen Union (EU). Sie gilt für alle Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte herstellen oder importieren. Noch sind jedoch viele Fragen ungeklärt, stellte der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) fest: Welche Ausnahmeregelungen gibt es? Wie wird die Einhaltung der Richtlinie überprüft? Welche Sanktionsmöglichkeiten haben die Behörden?

In einem neuen Leitfaden informiert der BITKOM über den Stand der Diskussion zur RoHS-Richtlinie in den 25 EU-Staaten. “Der Gesetzestext umfasst gerade einmal elf Zeilen. In der Praxis haben wir es nun allerdings mit einem Millionen Euro teuren Abstimmungs- und Umsetzungsprozess zu tun“, sagte BITKOM-Umweltexperte Philipp Karch. Zudem befasst sich auch das Brüsseler Expertengremium “Committee for the Adaptation to scientific and technical progress of EC-Legislation on Waste“ mit den offenen Fragen zur RoHS-Richtlinie.

Der BITKOM-Leitfaden richtet sich vor allem an Hardware-Anbieter. Zudem soll er Umweltämtern und anderen Behörden als Informationsquelle dienen. Zur Verfügung steht der Leitfaden in vier Sprachen. Neben einer englischen Übersetzung wurde in Zusammenarbeit mit dem Düsseldorf Center der staatlichen japanischen Außenhandelsförderorganisation JETRO eine japanische Version erstellt. Eine taiwanesische Fassung entstand in Kooperation mit der Wirtschaftsabteilung der Taipeh-Vertretung in Berlin.

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