Pauschale Urheberrechtsabgaben Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) hat bei der Wettbewerbskommission der EU Beschwerde gegen die Forderungen der Verwertungsgesellschaften nach pauschalen Urheberrechtsabgaben auf PCs und Drucker eingelegt. BITKOM wehrt sich dagegen, dass die Verwertungsgesellschaften ihre Monopolstellung missbrauchen, indem sie ohne sachliche Rechtfertigung hohe Abgaben auf Geräte festlegen und einfordern. Dadurch entstünden willkürliche und ungerechtfertigte Belastungen, die den europäischen Wettbewerb verzerren.
Im Ergebnis müssen die deutschen Verbraucher einen höheren Preis für die Geräte zahlen als andere Käufer in anderen Ländern. Pro Starterpaket käme eine Mehrbelastung von € 69,75 (netto) auf sie zu.
BITKOM will mit der Beschwerde zum einen erreichen, dass die Kommission den Verwertungsgesellschaften untersagt, diese pauschalen Abgaben zu erheben. Zum anderen soll eine europaweit einheitliche Regelung gefunden werden, die für alle Beteiligten akzeptabel ist.
Weiterführende Informationen
www.bitkom.org
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