Donnerschlag. Medienunternehmen wie der Axel-Springer-Verlag müssen auch künftig hinnehmen, dass ihre Werbung durch eine spezielle Software im Internet unterdrückt wird. Der BGH hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Werbeblocker zulässig sind und nicht gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen [ tagesschau.de ].
Vor 20 Jahren machten deutsche Zeitschriften-Verleger mobil gegen das Tabak-Werbeverbot: Man werde nicht zusehen, wie EU-Bürokratie die Pressefreiheit bescheide. Trotz Verbot würden Menschen rauchen…
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