Recycle or Die. Das Europäische Parlament verabschiedete vergangene Woche (14.6) eine Aktualisierung der Batterierichtlinie, durch die sichergestellt werden soll, dass Batterien am Ende ihrer Lebensdauer wiederverwendet, wiederaufbereitet oder recycelt werden können. Die neuen Vorschriften stehen im Zusammenhang mit dem EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und der EU-Industriestrategie. Ziel dieser Regelungen ist es, den gesamten Produktlebenszyklus abzudecken, vom Design über den Verbrauch bis hin zum Recycling zu neuen Produkten.
Batterien müssen mit einem Etikett versehen werden, das ihren CO₂-Fußabdruck widerspiegelt, damit ihre Umweltauswirkungen transparenter werden. Dies wird für Batterien für Elektrofahrzeuge (EV), für Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT) und für wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh verpflichtend sein. Außerdem wird dieses Etikett die gesamte Lebensdauer der Batterie abdecken. Zudem soll garantiert werden, dass neue Batterien einen Mindestanteil an bestimmten, wiederverwendeten Rohstoffen enthalten. Nach den neuen Vorschriften müssen Mindestmengen an zurückgewonnenem Kobalt (16 Prozent), Blei (85 Prozent), Lithium (6 Prozent) und Nickel (6 Prozent) aus Herstellungs- und Verbraucherabfällen in neuen Batterien wiederverwendet werden.
Recycling-Quote verbessern. Im Jahr 2019 wurde fast die Hälfte (47 Prozent) der in der EU verkauften Gerätebatterien und Akkumulatoren für das Recycling gesammelt. Aufgrund der unterschiedlichen Metalle und Verbindungen, die zur Herstellung von Batterien verwendet werden, gibt es für jeden Batterietyp spezifische Recyclingverfahren. Die neuen Vorschriften enthalten strengere Sammelziele für Gerätebatterien (45 Prozent bis 2023, 63 Prozent bis 2027 und 73 Prozent bis 2030) und für Batterien von leichten Verkehrsmitteln (51 Prozent bis 2028, 61 Prozent bis 2031). Darüber hinaus sollten alle Abfälle von Batterien für leichte Verkehrsmittel, Kraftfahrzeuge, Industriefahrzeuge und Elektrofahrzeuge unabhängig von ihrer Art, ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrem Zustand, ihrer Marke oder ihrer Herkunft ohne Kosten für die Endnutzer:innen gesammelt werden.
Die neuen Vorschriften sehen vor, dass Batterien leichter entnommen und ausgetauscht werden können, und bieten den Verbraucher:innen bessere Informationen. Gerätebatterien sollten so gestaltet sein, dass die Nutzer:innen sie leicht entnehmen und ersetzen können. Diese Anforderung wird dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Vorschriften verbindlich. Es sollen zudem mehr Informationen über die Kapazität, Leistung, Haltbarkeit und chemische Zusammensetzung sowie das Symbol für die getrennte Sammlung von Batterien bereitgestellt werden.
Folgen und Fazit. Mit der neuen Regelung wird eine Sorgfaltspflicht für Batteriehersteller eingeführt, um Menschenrechtsverletzungen zu bekämpfen und um sicherzustellen, dass die Batterien ethisch einwandfrei sind. Allerdings werden mittelständische Unternehmen (KMU) sogleich von dieser Sorgfaltspflicht entbunden und ausgenommen. Für Einweg-E-Zigaretten könnte die neue Batterierichtlinie jedoch das Aus bedeuten. Ob wir jedoch in drei Jahren das iPhone oder AirPods ohne Werkzeug werden öffnen können, um die Batterie auszutauschen, möchte ich in Frage stellen. Denn Apple wird mit einem eigenen Recycling-Programm aufwarten und hohe Rückgewinnungsquoten versprechen. Zudem dürfen Batterien gekapselt sein, wenn Eigenschaften wie durchgängige Energieversorgung und Wasserfestigkeit gewährleistet sind.
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