Auch im privaten Bereich fallen immer größere Datenmengen an über Sprachassistenten wie Alexa oder Siri, Fitness Tracker oder vernetzte Haushaltsgeräte vom Saugroboter, Kaffeemaschinen, Glühbirnen oder den Thermomix, aber auch Fitnessarmbänder und Fernseher. Die smarten Geräte kann man oft per Handy steuern. Sie stehen regelmäßig mit dem Hersteller in Verbindung, etwa um den Wartungsstatus oder Updates abzurufen. Häufig sendet das Gerät dabei Informationen an eine Cloud, wo die Daten aufbereitet werden oder als Grundlage für weitere Dienstleistungen dienen, wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erläutert. Es geht aber nicht nur um Haushaltsgeräte, sondern auch um Flugzeuge, Autos, Windräder oder Mähdrescher.
Insbesondere Auto-Hersteller wissen viel über ihre Kund:innen. Da sind persönliche Informationen beim Kauf und für die Finanzierung. Etwa Bonität und Wohnanschrift, aber auch Daten aus dem Fahrstil wie Beschleunigung und Geschwindigkeit, Lenkung, Bremsen und Fahrtrichtung aber auch Ziele der Navigation. Sämtliche Daten, die am ODB-2 anliegen wie Verbrauchsdaten, Temperaturen der Betriebsflüssigkeiten und Fehlercodes im Fahrzyklus. Es können aber auch fahrzeuginternen Vorlieben, Einstellungen der Klimaanlage, auf dem System gespeicherten Lieblingsorte und von externen Kameras oder Sensoren erfassten Bilder enthalten aber auch Suchinhalte, Informationen über den Anrufverlauf und Sprachbefehle, die auch Audioaufnahmen beinhalten können.
Zudem enthalte der Data Act Schutzmaßnahmen, um rechtswidrige Datenübertragung zu verhindern. In Ausnahmefällen, wie bei Naturkatastrophen oder Waldbränden, erhalten die Behörden Zugriff auf Daten der Privatwirtschaft.
[ europa.eu mit Material von tagesschau.de und wired.com ]