Sonntagsfrage. Nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) hätten Bund und Länder bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen online anbieten müssen. Dieses Ziel haben sie deutlich verfehlt: Bisher sind nur die wenigsten der digitalisierbaren Verwaltungsleistungen online verfügbar. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) muss seine Rolle als Koordinator für die Verwaltungsdigitalisierung aktiver wahrnehmen, bemängelt der Bundesrechnungshof nicht zum ersten Mal aber auch im nächsten Bericht, den Hightech und Blech schon zur Kenntnis nehmen konnte.
Die Rechnungsprüfer haben zum Beispiel ermittelt, dass im Juli dieses Jahres erst 5 Prozent der sogenannten „Einer-für-alle“-Onlinedienste (EfA) flächendeckend genutzt wurden. Einer-für-alle bedeutet, dass eine Verwaltung eine Anwendung digitalisiert, die dann von anderen Körperschaften übernommen werden kann. Doch dieses Prinzip greift bislang noch nicht.
Die Bundesregierung kann ihre digitalpolitischen Ziele nur dann planvoll und systematisch vorantreiben, wenn die Bundesministerien ressorteigene Digitalstrategien erstellen und diese mit den übergeordneten digitalpolitischen Zielen der Bundesregierung verzahnen. Bund und Länder konnten bis Ende 2023 lediglich 5 Prozent ihrer digitalisierbaren Verwaltungsleistungen gemäß den Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes anbieten. Weitere 19 Prozent waren online verfügbar. Zudem werteten Bund und Länder eine Verwaltungsleistung schon dann als online verfügbar, wenn diese in nur einer Kommune online verfügbar ist. Der tatsächliche Digitalisierungsgrad ist daher noch deutlich niedriger.
Der Rückstand Deutschlands in der Digitalisierung wirft jedoch die Frage auf, inwieweit die bisherigen Strategien und Strukturen geeignet sind, diese Ziele zu erreichen. So hat die Bundesregierung beispielsweise die im Onlinezugangsgesetz (OZG) verankerten Digitalisierungsziele deutlich verfehlt. Im Digitalisierungsranking der Europäischen Union für das Jahr 2022 lag Deutschland auf Platz 13.
Das EU-Programm für die digitale Dekade legt Vorgaben und Ziele für den digitalen Wandel in Europa bis zum Jahr 2030 fest. Sollten Bundesländer und Kommunen bis Mitte 2025 nicht enorme Fortschritte bei der Einführung von Onlinediensten machen, verfallen EU-Fördergelder. Die Bundesregierung kann dann nicht genutzte Mittel beziehungsweise verfehlte Investitionen in Digitalruinen von den Bundesländern zurückfordern.
[ bundesrechnungshof.de ]
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