Im Rechtsstreit mit Samsung und Google Motorola Mobility vor dem deutschen Bundespatentgericht in München verliert Apple das Patent EP2059868. Das Patent beschreibt ein tragbares elektronisches Gerät zur Foto-Verwaltung. Das Gericht erklärt am 26. September:
Die vorgelegten Hilfsanträge, die Ergänzungen zu den in Frage stehenden Merkmalen enthalten, hat das Gericht nicht anders bewertet. Für die am engsten gefassten Hilfsanträge wurde als Stand der Technik eine als Video festgehaltene Präsentation des iPhone durch den damaligen Apple-CEO Steve Jobs am 9. Januar 2007 herangezogen. Das Streitpatent hatte zwar durch insgesamt sieben beanspruchte Prioritäten einen älteren Zeitrang. Die Klägerinnen konnten aber aufzeigen, dass die älteren Prioritätsanmeldungen die patentierte Erfindung nicht enthalten und dem Streitpatent somit als frühester Zeitrang der 29. Juni 2007 zukommt.
[ Apple-Patent für nichtig erklärt ]
Der Patentantrag von Apple beschreibt keine neue Erfindung, weil Apple selbst diese am 9. Januar 2007 öffentlich präsentierte. Während in den USA Erfindungen auch später eingereicht werden können, gelten in Europa und insbesondere Deutschland Fristen als verwirkt, wenn man ein Neuheit auf einer Messe öffentlich ausstellte. Die Aussage „Boy have we patented it“ von Steve Jobs sollte sich als voreilig erweisen (youtu.be/8JZBLjxPBUU).